ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PLATTFORM STORANO
Stand: 5. Oktober 2026
§ 1 Betreiber, Geltungsbereich und Begriffe
(1) Betreiber der Online-Plattform Storano ist Storano, Inhaber Tamer Aksu, Hermelinweg 21, 22159 Hamburg (nachfolgend „Storano“). Weitere Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum.
(2) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform durch registrierte und nicht registrierte Nutzer sowie für den Plattformvertrag zwischen Storano und den Nutzern.
(3) „Vermieter“ ist der Anbieter eines Mietobjekts, „Mieter“ der anfragende oder buchende Nutzer. Vermieter können privat oder gewerblich handeln. Gewerbliche Vermieter müssen ihren Unternehmerstatus wahrheitsgemäß angeben und die für sie geltenden Verbraucherpflichten erfüllen.
§ 2 Rolle und Leistungen von Storano
(1) Storano betreibt eine Plattform, über die Nutzer Mietobjekte inserieren, suchen, anfragen, buchen, verwalten und bewerten können.
(2) Storano vermittelt Mietverträge und unterstützt deren Durchführung durch technische Buchungs-, Kommunikations-, Zahlungs- und Abrechnungsfunktionen.
(3) Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter zustande. Storano wird nicht Eigentümer, Vermieter oder Anbieter des Mietobjekts und schuldet weder dessen Übergabe noch dessen vertragsgemäßen Zustand.
(4) Zwischen Storano und dem Nutzer besteht ein gesonderter Plattformvertrag. Storano darf geeignete technische Dienstleister und Zahlungsdienstleister einsetzen.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Für bestimmte Funktionen ist ein Nutzerkonto erforderlich. Angaben müssen vollständig, zutreffend und aktuell sein.
(2) Zugangsdaten sind vor Dritten zu schützen. Handlungen über ein Nutzerkonto werden dem Kontoinhaber zugerechnet, soweit er einen Missbrauch zu vertreten hat.
(3) Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Für Unternehmen handelnde Personen müssen vertretungsberechtigt sein.
§ 4 Inserate und Pflichten der Vermieter
(1) Vermieter dürfen nur Objekte anbieten, zu deren Vermietung sie berechtigt sind. Inserate müssen vollständig, wahrheitsgemäß, aktuell und rechtmäßig sein.
(2) Zustand, Eigenschaften, Preis, Verfügbarkeit, Übergabevoraussetzungen und eine etwaige Kaution sind eindeutig anzugeben.
(3) Der Vermieter ist insbesondere für Verkehrssicherheit, Zulassungen, Genehmigungen, Prüfungen, erforderlichen Versicherungsschutz, die steuerliche Behandlung seiner Mieteinnahmen und eine gesetzlich erforderliche Rechnung über die Mietleistung verantwortlich.
(4) Gewerbliche Vermieter müssen die für Fernabsatzverträge geltenden Verbraucherinformationen einschließlich einer erforderlichen Widerrufsbelehrung bereitstellen.
(5) Mit dem Hochladen von Texten und Bildern bestätigt der Vermieter, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und räumt Storano für die Dauer des Inserats ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte zum Betrieb, zur Darstellung und Bewerbung des Inserats technisch zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
§ 5 Pflichten der Mieter sowie Übergabe und Rückgabe
(1) Mieter müssen das Mietobjekt sorgfältig, vertragsgemäß und nur im vereinbarten Zeitraum nutzen, vereinbarte Zahlungen fristgerecht leisten und Schäden, Verlust, Funktionsstörungen oder verspätete Rückgabe unverzüglich melden.
(2) Vermieter und Mieter sollen Zustand, Zubehör, erkennbare Schäden sowie Übergabe und Rückgabe nachvollziehbar dokumentieren. Bei Streitfällen können Nachrichten, Fotos, Übergabeprotokolle und sonstige geeignete Nachweise berücksichtigt werden.
§ 6 Buchungsanfrage und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung eines Mietobjekts ist grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zu den angezeigten Bedingungen ab.
(2) Nimmt der Vermieter die Anfrage innerhalb der vorgesehenen Frist an, steht der Vertragsschluss unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mieter den angezeigten Gesamtbetrag innerhalb von 24 Stunden vollständig bezahlt.
(3) Erfolgt keine rechtzeitige vollständige Zahlung, endet die Reservierung und ein wirksamer Mietvertrag kommt nicht zustande. Ein Anspruch auf weitere Reservierung besteht nicht.
(4) Vor einer zahlungspflichtigen Erklärung werden wesentliche Buchungsdaten, Gesamtpreis und akzeptierte Zahlungsmittel angezeigt.
§ 7 Preise
(1) Maßgeblich ist der im Buchungsprozess angezeigte Mietpreis. Vermieter müssen angeben, ob sie privat oder als Unternehmer handeln und ob Umsatzsteuer enthalten ist oder nicht ausgewiesen wird.
(2) Zusätzliche Kosten werden nur geschuldet, wenn sie vor der Buchung klar ausgewiesen wurden.
§ 8 Provision von Storano
(1) Für eine erfolgreich vermittelte und bezahlte Buchung berechnet Storano dem Vermieter 10 Prozent des provisionspflichtigen Mietpreises.
(2) Die 10 Prozent sind ein Bruttopreis und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent. Bei 100,00 Euro Mietpreis beträgt die Bruttoprovision 10,00 Euro; darin sind 1,60 Euro Umsatzsteuer enthalten.
(3) Die Provision wird vom Vermieteranteil abgezogen. Dem Mieter berechnet Storano derzeit keine zusätzliche Servicegebühr.
(4) Änderungen gelten nur für Buchungen nach Inkrafttreten des neuen Gebührenmodells. Storano stellt dem Vermieter über seine Vermittlungsleistung einen geeigneten Abrechnungsbeleg beziehungsweise, soweit erforderlich, eine Rechnung aus. Nach abgeschlossener Auszahlung wird diese elektronisch im Nutzerkonto bereitgestellt und kann zusätzlich per E-Mail übermittelt werden.
§ 9 Zahlungsabwicklung und Guthaben
(1) Zahlungen werden über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Ergänzend gelten deren Bedingungen. Storano speichert keine vollständigen Kreditkarten- oder Zahlungsinstrumentdaten, soweit diese unmittelbar vom Zahlungsdienstleister verarbeitet werden.
(2) Nach erfolgreicher Zahlung wird der Vermieteranteil abzüglich der Provision zunächst als vorgemerktes Guthaben geführt. Die Guthabenanzeige ist keine bereits ausgeführte Auszahlung.
(3) Der Vermieter ermächtigt Storano, Provisionen sowie berechtigte Rückerstattungen, Rückbuchungen und Korrekturen zu berücksichtigen. Bei Zahlungsstörungen, Betrugsverdacht oder offenen Streitfällen darf Guthaben zur Klärung vorübergehend zurückgehalten werden.
§ 10 Auszahlung an Vermieter
(1) Ein Auszahlungsantrag wird grundsätzlich frühestens 24 Stunden nach dem vereinbarten Mietende abschließend bearbeitet. Voraussetzung sind eine endgültig bestätigte Zahlung und das Fehlen offener Storno-, Erstattungs-, Schaden- oder Streitfälle. Eine frühere Guthabenanzeige oder Antragstellung begründet keinen Anspruch auf frühere Auszahlung.
(2) Auszahlungsanträge werden manuell geprüft. Bearbeitung und Veranlassung können bis zu 14 Werktage ab dem Zeitpunkt dauern, zu dem alle Voraussetzungen erfüllt sind und ein vollständiger, prüffähiger Antrag vorliegt.
(3) „Beantragt“, „geprüft“ oder „freigegeben“ bedeutet nicht, dass der Betrag bereits dem Konto gutgeschrieben wurde. Zusätzliche Bank- oder Zahlungsdienstleisterlaufzeiten sind möglich.
(4) Der Vermieter ist für richtige und vollständige Auszahlungsdaten verantwortlich. Auszahlungen erfolgen derzeit ausschließlich per SEPA-Überweisung auf das vom Vermieter angegebene Bankkonto. Gesetzlich erforderliche Identitäts- und Plausibilitätsprüfungen bleiben vorbehalten.
(5) Bei einem offenen Storno-, Erstattungs-, Schaden- oder Streitfall wird grundsätzlich nur der dieser Buchung zuzuordnende Betrag bis zur Klärung reserviert. Sonstiges sicher auszahlbares Guthaben bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Absage, Stornierung, Widerruf und Rückerstattung
(1) Vor Annahme kann der Vermieter eine Anfrage ablehnen; eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
(2) Sagt der Vermieter eine bezahlte Buchung ab oder kann er das Objekt nicht bereitstellen, hat der Mieter grundsätzlich Anspruch auf vollständige Rückerstattung. Storano veranlasst diese nach Prüfung manuell; ein entsprechendes Vermieterguthaben entsteht nicht oder wird korrigiert.
(3) Eine automatische Stornierung durch den Mieter ist derzeit nicht vorgesehen. Der Mieter muss die dafür vorgesehene Stornoanfrage nutzen oder Storano über den Support kontaktieren. Der Antrag wird dokumentiert, manuell geprüft und bei der Auszahlungsprüfung berücksichtigt.
(4) Bei Stornierung durch den Mieter bis 48 Stunden vor Mietbeginn wird der Mietpreis als zusätzliche vertragliche Regelung grundsätzlich vollständig erstattet. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht gegenüber einem gewerblichen Vermieter, bleiben unberührt.
(5) Nach Beginn des Mietzeitraums oder vollständiger Leistungserbringung ist eine nachträgliche Stornierung nicht möglich. Gesetzliche Ansprüche wegen Nichtbereitstellung, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
(6) Storno-, Erstattungs-, Schaden- und Streitfälle sind unverzüglich über die vorgesehene Stornoanfrage oder den Support zu melden und durch geeignete Nachweise zu dokumentieren. Bis zur Klärung darf Storano den der betroffenen Buchung zuzuordnenden Guthabenbetrag vorübergehend zurückhalten.
(7) Berechtigte Rückerstattungen werden manuell und grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel veranlasst. Storano trifft keine abschließende Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter.
§ 12 Kaution
(1) Vermieter können optional eine im Inserat klar ausgewiesene Kaution verlangen.
(2) Die Kaution ist nicht Bestandteil der Onlinezahlung an Storano. Sie wird grundsätzlich bei Übergabe unmittelbar, regelmäßig bar, vom Mieter an den Vermieter geleistet.
(3) Verwaltung, Rückzahlung oder berechtigte Einbehaltung erfolgen ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter; Storano wird nicht Verwahrer.
§ 13 Buchungs- und Zahlungsbelege
(1) Storano stellt dem Mieter eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung bereit. Sie dokumentiert Buchung und Zahlung, ist aber keine Rechnung von Storano über die Mietleistung, weist hierfür keine Umsatzsteuer aus und berechtigt insoweit nicht zum Vorsteuerabzug.
(2) Anbieter und gegebenenfalls Rechnungsaussteller der Mietleistung ist der Vermieter. Eine erforderliche Rechnung ist beim Vermieter anzufordern, sofern sie nicht bereitgestellt wurde. Die Storano-Provision wird getrennt gegenüber dem Vermieter abgerechnet.
§ 14 Fahrzeuge und zulassungspflichtige Mietobjekte
Der Vermieter ist für Zulassung, Verkehrssicherheit, Prüfungen und Versicherungsschutz verantwortlich. Der Mieter muss gesetzliche Voraussetzungen einschließlich einer erforderlichen Fahrerlaubnis erfüllen. Storano prüft diese nur, wenn das ausdrücklich als Storano-Leistung bezeichnet wird.
§ 15 Verbotene Gegenstände, Inhalte und Moderation
(1) Rechtswidrige Angebote und Plattformnutzung sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Waffen und Munition, Sprengstoffe, illegale Drogen, gestohlene Gegenstände, radioaktive Stoffe, gefährliche oder verbotene Substanzen sowie Gegenstände, deren Besitz, Transport, Nutzung oder Vermietung verboten ist.
(2) Storano darf rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte nach angemessener Prüfung sperren oder entfernen. Soweit rechtlich erforderlich, wird der betroffene Nutzer über die Maßnahme, deren wesentliche Gründe und vorhandene Beschwerdemöglichkeiten informiert.
§ 16 Kommunikation, Bewertungen und Meldungen
(1) Buchungsbezogene Kommunikation soll über Storano erfolgen.
(2) Bewertungen dürfen nur im Zusammenhang mit einer tatsächlich erfolgten Buchung abgegeben werden und müssen auf eigenen Erfahrungen beruhen sowie sachlich, wahrheitsgemäß und rechtmäßig sein.
(3) Rechtswidrige Angebote, Bewertungen und sonstige Inhalte können gemeldet werden. Storano darf rechtswidrige, beleidigende, manipulative oder nachweislich falsche Inhalte nach verhältnismäßiger Prüfung entfernen.
§ 17 Sortierung und Ranking
(1) Nutzer können Such-, Filter- und Sortierkriterien auswählen. Diese Auswahl ist für die Reihenfolge der angezeigten Ergebnisse vorrangig.
(2) Bei einer Standardsortierung können insbesondere Übereinstimmung mit Suchbegriff und Kategorie, Standort beziehungsweise Entfernung, Verfügbarkeit, Aktualität, Vollständigkeit des Inserats und Bewertungen berücksichtigt werden.
(3) Eine bezahlte Bevorzugung wird nur eingesetzt, wenn sie für Nutzer eindeutig als solche gekennzeichnet ist.
§ 18 Umgehungsverbot
Nutzer dürfen über Storano angebahnte Buchungen nicht gezielt außerhalb der Plattform abwickeln, um vereinbarte Provisionen oder Schutz- und Zahlungsmechanismen zu umgehen.
§ 19 Verfügbarkeit und Gewährleistung der Plattform
Storano bemüht sich um zuverlässige Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene oder fehlerfreie Erreichbarkeit. Storano übernimmt keine Gewähr für Identität, Bonität oder Vertragstreue eines Nutzers und keine Garantie für Qualität, Sicherheit oder Eignung eines Mietobjekts, soweit keine Prüfung ausdrücklich übernommen wurde.
§ 20 Haftung von Storano
(1) Storano haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Storano haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem Mietvertrag, soweit Storano diese nicht selbst zu vertreten hat.
§ 21 Einschränkung, Sperrung, Kündigung und Kontolöschung
(1) Storano darf Inhalte, Funktionen oder Konten bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, Sicherheitsrisiken, Betrugsverdacht oder zwingenden rechtlichen Gründen unter Berücksichtigung von Art, Schwere, Dauer und Häufigkeit des Verstoßes einschränken, sperren oder kündigen.
(2) Soweit rechtlich erforderlich, erhält der Nutzer vor oder mit der Maßnahme eine Begründung und Informationen über vorhandene Beschwerdemöglichkeiten. Für gewerbliche Nutzer gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Ankündigungs- und Begründungspflichten.
(3) Nutzer können kündigen und Kontolöschung verlangen, soweit keine offenen Buchungs-, Zahlungs-, Auszahlungs-, Erstattungs- oder Streitfälle entgegenstehen.
(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Rechtsverteidigung bleiben unberührt. Nach Vertragsende bleibt der Zugang zu gesetzlich bereitzustellenden Daten und Dokumenten im erforderlichen Umfang möglich.
§ 22 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Storano.
§ 23 Änderungen dieser AGB
(1) Storano kann diese AGB aus sachlichem Grund mit Wirkung für die Zukunft ändern. Nutzer werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bestätigte Buchungen; eine gesetzlich erforderliche Zustimmung wird eingeholt.
(2) Gegenüber gewerblichen Nutzern gilt, soweit anwendbar, eine Vorankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen; eine längere Frist wird eingeräumt, wenn technische oder geschäftliche Anpassungen dies erfordern. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
§ 24 Verbraucherstreitbeilegung
Storano ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingender Verbraucherschutz am gewöhnlichen Aufenthaltsort bleibt unberührt.
(2) Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist, soweit zulässig, Hamburg Gerichtsstand.
(3) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.